Anmeldung

unverbindliche Anmeldung

verbindliche Anmeldung

Bescheinigung Arbeitgeber -Betreuung-

 

Bescheinigung Arbeitgeber -Notbetreuung-

Kita Ordnung

Liebe Eltern,

In der Kindertagesstätte werden Kinder ab 12 Monate bis zum Schuleintritt aufgenommen.

Ein Rechtsanspruch besteht ab dem vollendeten 1. Lebensjahr für jedes Kind, also ab seinem 1. Geburtstag. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz.
Bei der Voranmeldung werden der Leitung unverbindlich das gewünschte Aufnahmedatum, sowie die Betreuungszeit mitgeteilt. Ein verbindliches Aufnahmedatum inklusive Eingewöhnung und Festlegung der Betreuungszeit wird ca. 2 Monate vor dem tatsächlichen Aufnahmedatum festgelegt.
Das Wunschdatum kann aufgrund verschiedener Gegebenheiten im Ablauf der Kindertagesstätte vom tatsächlichen Aufnahmedatum variieren.

Liegen mehr Anmeldungen vor, als freie Plätze zur Verfügung stehen, erfolgt die Vergabe der Plätze durch nachfolgende Aufnahmekriterien: (die Kriterien stellen keine Prioritätenliste dar)

  • Berufstätigkeit oder Ausbildung der Eltern*
  • Alleinerziehend
  • Alter des Kindes
  • Besuch von Geschwisterkindern
  • Eingang der Anmeldungen
  • Soziale Dringlichkeit
  • Arbeits- oder Beschäftigungssuche der Eltern*
  • Besonderer Förderungsbedarf bei Kindern aus sozial- und bildungsbenachteiligten Familien oder aus Gründen besonders belasteten Familien
  • sonstige dringliche Gründe

*aktuelle Bescheinigungen sind vorzulegen

Kinder mit einer körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigung können die Kindertagesstätte besuchen, wenn ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb der Rahmenbedingungen der Einrichtung Rechnung getragen werden kann.
Die Betreuungsplätze werden nach Verfügbarkeit und Bedarf der Erziehungsberechtigten vergeben. Aufgenommen werden Kinder, die den gewöhnlichen Aufenthalt im Zuordnungsgebiet der Einrichtung haben. Mit Zustimmung des Trägers und in Absprache mit dem Kreisjugendamt als Bedarfsbehörde können freie Plätze befristet oder unbefristet auch an Kinder aus anderen Gemeinden vergeben werden.